Bewerbung für Humanmedizin

Das Abitur ist in der Tasche – nun kann es endlich starten, das Traumstudium Humanmedizin. Doch wie erhalte ich einen der begehrten Studienplätze? Wie läuft die Bewerbung für einen Medizinstudienplatz ab? Diese Fragen möchte ich euch nachfolgend beantworten.

Zentrale Bewerbung, zentrale Studienplatzvergabe

Im Gegensatz zu vielen anderen Studiengängen werden die Studienplätze für Humanmedizin zentral vergeben. Die Funktion der Auswahl übernimmt hierbei eine zentralle Vergabestelle. Diese Stelle findet ihr auf www.hochschulstart.de (ehemalige ZVS – Zentralestelle für die Vergabe von  Studienplätzen).

von A. F. Seligmann [Public domain], via Wikimedia Commons

von A. F. Seligmann [Public domain], via Wikimedia Commons

Für einen Medizinstudienplatz richtet ihr eure Bewerbung an Hochschulstart.de. Das Formular dafür könnt ihr direkt online ausfüllen. Damit sich keine Fehler einschleichen werdet ihr mit Hilfe eines Webformulars durch die Anmeldeprozedur geführt. Hier gilt es nun allgemeine Daten, eure Abiturnote, eventuelle Zusatzqualifikationen oder Gründe für einen Härtefallantrag anzugeben. Ebenso wählt ihr hier aus an welchen Auswahlverfahren ihr teilnehmen möchtet und legt ein Uniranking der 5 Universitäten an, bei welchen ihr euch bewerben möchtet.  Nachdem ihr alle Felder ausgefüllt habt wird euch von Hochschulstart.de eine PDF-Datei mit eurem persönlichen Bewerbungsantrag erstellt.

Diesen Antrag druckt ihr nun aus, kontrolliert die Angaben nochmals auf Richtigkeit und schickt ihn anschließend unterschieben an Hochschulstart.de. Mit dem postalischen Eingang des unterschriebenen Antrages und der geforderten Dokumente (beglaubigte Kopie des Abiturzeugnis, Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, eventuelle zusätzliche Nachweise) seid ihr aktiv am Auswahlverfahren dabei.

Bitte beachtet unbedingt die Bewerbungsfristen für die Bewerbung. Maßgebend ist dabei die Online-Speicherung eures Antrages.

Die Auswahlverfahren

Abiturbestenquote

Hier wird der so genannte Numerus Clausus angewendet. Dies bedeutet, dass alle Bewerbungen nach der Abiturnote sortiert werden. Anschließend erhalten die besten xx Abiturienten einen Studienplatz. Der Grenzschnitt – also schlechteste Abischnitt der zur Auswahl geführt hat – stellt den Numerus Clausus dar. Insgesamt wird ein Anteil von 20 Prozent aller Studienplätze über dieses Verfahren vergeben. Dieses Auswahlverfahren eignet sich vor allem für alle, die ein sehr gutes Abitur aufweisen können.

Wartezeitquote

In diesem Auswahlverfahren zählen die so genannten „Wartesemester“. Die Wartesemester werden automatisch nach eurem Abitur gezählt, solange ihr kein anderes Hochschulstudium in Deutschland begonnen habt. Jedes Wartejahr wird mir 2 Semestern berechnet. Auch hier wird eine Liste erstellt (allerdings nach Wartezeit sortiert). Ebenso wie in der Abiturbestenquote erhalten die Abiturienten, welche am längsten gewartet haben einen Studienplatz. Die Anzahl beträgt hier ebenfalls 20 Prozent aller Studienplätze. Die aktuelle Wartezeitquote beträgt circa 13-14 Semester also umgerechnet 6-7 Jahre.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

In diesem Auswahlverfahren erhalten die Universitäten ein Mitspracherecht bei der Studentenauswahl. Jede Universität hat dabei eigene Auswahlkriterien, wobei die überwiegende Zahl auch hier eine Abiturbestenquote anwendet. Allerdings bieten fast alle Universitäten eine Verbesserung des Abiturschnitts an. Dies erreicht man über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen Bereich, die Teilnahme am Test für medizinische Studiengäne (TMS) oder besondere Schulleistungen. Welche Kriterien an welcher Universität eine Verbesserung eurer Position bewirken könnt ihr ebenfalls aufHochschulstart.de erfahren. Da alle Universitäten Studienplätze zum Wintersemester anbieten erhaltet ihr dort eine Auflistung aller Universitäten. Durch Klicken auf die Namen erscheinen die Auswahlgrenzen und Bonuskriterien. (Auflistung vom Wintersemester 2013/2014). Die größte Anzahl der Studienplätze, nämlich 60 Prozent, werden durch dieses Auswahlverfahren vergeben.

Zulassungsbescheid

Solltet ihr einen Studienplatz erhalten haben wird euch von Hochschulstart.de ein offizieller Zulassungsbescheid zugestellt. Dieser führt eure Universität auf und gibt an bis wann ihr euren Studienplatz angenommen haben müsst. Solltet ihr euch nicht einschreiben verfällt das Recht auf den Studienplatz!

Hier gilt zu beachten, dass eine Absage für einen Studienplatz nicht nötig ist. Solltet ihr den Studienplatz nicht antreten wollen reicht das Verstreichen der Einschreibefristen.

Ablehnungsbescheid

Solltet ihr nicht für einen Studienplatz ausgewählt worden sein erhaltet ihr einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Dieser führt für jedes Bewerbungsverfahren euren Ranglistenplatz auf. Ebenso wird hier ersichtlich bis zu welchem Rangplatz ein Studienplatz vergeben wurde. Auch eure Wartesemester werden im Ablehnungsbescheid aufgezählt.

Das Nachrückverfahren

Nach dem ersten Durchlauf der Studienplatzvergabe erfolgt das Nachrückverfahren. Hier werden Studienplätze zugeteilt, welche nicht angetreten wurden. Im Gegensatz zur ersten Bewerbungsphase könnt ihr euch zum Nachrückverfahren an allen Universitäten anmelden. Die Anmeldung geschieht parallel mit eurer ersten Bewerbung. Auch die Ergebnisse des Nachrückverfahrens werden euch mittels Bescheid von Hochschulstart.de bekannt gegeben.

ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Artikel ein bisschen helfen und freue mich über Fragen, Wünsche oder Anregungen in den Kommentaren. Sollten ungeklärte Fragen offen geblieben sein einfach stellen.

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