Auch in diesem Jahr werden die Zulassungsbescheide zum Medizinstudium in Deutschland pünktlich zum 12. August 2015 verschickt. Was ist zu tun, wenn der Zulassungsbescheid für den lang ersehnten Studienplatz zugestellt wurde? Und was, wenn bisher noch kein Zulassungsbescheid ins Haus geflattert ist? Diese Fragen werde ich heute klären.
Zulassungsbescheid und Ablehnungsbescheid
Nach der Bewerbung um einen Medizinstudienplatz heißt es abwarten, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Hochschulstart.de verschickt hierfür die heiß begehrten Zulassungsbescheide und die unbeliebten Ablehnungsbescheide. Wie auf der Webseite von Hochschulstart.de veröffentlicht findet der Versand der Bescheide zu bestimmten Terminen statt:
Datum | Auswahlverfahren | Annahmefrist |
12. 08. 2015 | Zulassungsbescheide im Auswahlverfahren der Abiturbesten- und Wartezeitquote | 24. 08. 2015 |
14. 08. 2015 | Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Abiturbesten- und Wartezeitquote Versand der Mitteilungen über die Teilnahmemöglichkeit am Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) | |
03. 09. 2015 | Zulassungsbescheide für die erste Stufe im Auswahlverfahren der Hochschulen | 16. 09. 2015 |
24. September 2015 | Zulassungsbescheide für die zweite Stufe im Auswahlverfahren der Hochschulen | 01. 10. 2015 |
24. 09. 2015 | Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) | |
07. 10. 2015 | Zulassungsbescheide im Auswahlverfahren des ersten Nachrückverfahren | 13. 10. 2015 |
13. 10. 2015 | Zulassungsbescheide für Teilstudienplätze (erste Stufe) der Universitäten Göttingen und Marburg | 19. 10. 2015 |
19. 10. 2015 | Zulassungsbescheide im Auswahlverfahren des zweiten Nachrückverfahren | 23. 10. 2015 |
23. 10. 2015 | Zulassungsbescheide für Teilstudienplätze (zweite Stufe) der Universitäten Göttingen und Marburg | 29. 10. 2015 |
04. 11. 2015 | Zulassungsbescheide für Teilstudienplätze (dritte Stufe) der Universitäten Göttingen und Marburg | 10. 11. 2015 |
Quelle: www.hochschulstart.de – Angaben ohne Gewähr
Zulassungsbescheid
Wie nehme ich den Medizinstudienplatz an?
Um den Medizinstudienplatz nach Erhalt des Zulassungsbescheides auch anzunehmen ist die Immatrikulation (Einschreibung) an der entsprechenden Universität nötig. Hierbei gilt es die entsprechenden Immatrikulationshinweise im Zulassungsbescheid zu beachten.
Dort ist zu finden, an welche Stelle die Immatrikulation zu richten ist und welche Unterlagen für die Immatrikulation benötigt werden.
Unabhängig von der Universität gilt es folgende Punkte zur Immatrikulation zu beachten:
- Krankenversicherung
Um sich an einer Universität einzuschreiben muss eine Krankenversicherung des Studenten vorliegen. Einen entsprechenden Versicherungsnachweis stellt die zuständige Krankenkasse aus.
Weitere Informationen sind im Merkblatt Krankenversicherung von Hochschulstart.de zu finden - Annahmefrist
Die Annahmefrist muss unbedingt eingehalten werden. Sollte die Annahmefrist verstreichen erlischt der Anspruch auf den Studienplatz.
Wie lehne ich einen Medizinstudienplatz ab?
Ein Medizinstudienplatz kann nach Zustellung des Zulassungsbescheides auch abgelehnt werden. Die Gründe für die Ablehnung spielen hierbei keine Rolle. Der Studienplatz wird mit Verstreichen der Annahmefrist automatisch abgelehnt. Eine gesonderte Ablehnung via Post oder Email ist hierfür nicht nötig.
Das Ablehnen eines Studienplatzes wirkt sich nicht negativ auf zukünftige Bewerbungen um einen Medizinstudienplatz aus.
Wie kann ich meinen Studienplatz tauschen?
Das Tauschen des Medizinstudienplatzes ist prinzipiell möglich, sofern ein Tauschpartner gefunden wird. Der Tausch des Studienplatzes findet hierbei außerhalb des Angebotes von Hochschulstart.de statt. Dies bedeutet, dass zum Studienplatztausch der direkte Kontakt mit den entsprechenden Hochschulen gesucht werden muss.
Um einen Tauschpartner zu finden stehen viele Möglichkeiten zu Verfügung. Neben einer Facebookgruppe (Studienplatztausch Medizin) stehen diverse Onlineportale für die Tauschpartnersuche zur Verfügung: Tauschbörse auf Studis-Online, Schwarzes Brett von Studienplatztausch.de, Studienplatz-Tauschboerse.de
Ablehnungsbescheid: Wie geht es nun weiter?
Auch nach Erhalt des Ablehnungsbescheides besteht noch Hoffnung auf einen Medizinstudienplatz. Neben den später folgenden Nachrückverfahren (siehe Tabelle oben) sollte auf jeden Fall auch die Bewerbung bei den hochschuleigenen Losverfahren in Betracht gezogen werden. Alle Informationen zum Losverfahren sind im entsprechenden Beitrag hier auf Medizinus.info zu finden.