Der Bundesverband der ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hat gemeinsam mit dem deutschen Bundesverband Rettungsdienst (DBVR) einen ersten Maßnahmen- und Medikamentenkatalog für das neue Berufsbild Notfallsanitäter vorgestellt. Diese Kataloge sollen den ärztlichen Leiter Rettungsdienst bei der Freigabe von ärztlichen Maßnahmen für Notfallsanitäter als Orientierung dienen.
Ziele des Maßnahmenkataloges
Der vom Bundesverband der ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) zusammen mit dem deutschen Bundesverband Rettungsdienst (DBVR) vorgestellte Maßnahmen- und Medikamentenkatalog stellt eine Empfehlung für die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) der örtlichen Rettungsdienstbereiche dar. Er soll als Anhaltspunkt für die Ausbildung und praktische Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) dienen. Dieser Katalog hat zum Ziel die „Gesetzeslücke“ im Notfallsanitätergesetz (NotSanG): § 4 Abs. 2 Nr. 1c zu schließen:
§ 4 Abs. 2 Nr. 1c: Eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden2
Bereits zu Beginn der Diskussionen um das Berufsbild Notfallsanitäter wurden Bedenken geäußert, dass diese Passage zu unterschiedlichen Lösungen in den einzelnen Rettungsdienstbereichen führen könnte. Diese Angst ist darin begründet, dass bereits beim Berufsbild Rettungsassistent die Freigabe der Notkompetenzen in der Hand der einzelnen ärztlichen Leiter Rettungsdienst lag.
Um zu verhindern, dass auch der Notfallsanitäter mit diesen Variationen von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich kämpfen muss, stellt der vorgestellte Maßnahmen- und Medikamentenkatalog eine konkrete Empfehlung an die ärztlichen Leiter Rettungsdienst dar.
Sollte der Katalog in Zukunft Gesetzescharakter erhalten, wäre dies die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Lösung.
Invasive Maßnahmen für Notfallsanitäter
Der ausgegebene Katalog umfasst aktuell 15 Maßnahmen, welche unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben werden sollen. Neben der eigenverantwortlichen Ausführung sind Maßnahmen aufgeführt, welche der Notfallsanitäter mitwirkend ergreifen soll.
Eine Voraussetzung, die der Maßnahmenkatalog an die Notfallsanitäter stellt, ist der dokumentierte Nachweis über die praktische Ausbildung in den betroffenen Maßnahmen. Zur Absicherung der Freigaben empfiehlt der Maßnahmenkatalog ebenso eine Mindestzahl durchgeführter Wiederholungen in der freigegebenen Maßnahme.
Einige Maßnahmen aus dem Katalog zur eigenverantwortlichen Durchführung:
- i.v. Zugang und i.o. Zugang
- extraglottische Atemwegssicherung
- Laryngoskopie unter Zuhilfenahme einer Magillzange
- Pneumatische Blutsperre
- Beckenschlinge
- Thoraxpunktion
- manuelle Defibrillation
- Kardioversion
- Externe Schrittmacheranlage
- Geburtsbegleitung
- Tiefes endotracheales Absaugen
Downloadlink für den Katalog: Maßnahmenkatalog.pdf
Medikamentenkatalog
Im Medikamentenkatalog werden aktuell 25 Freigabeempfehlungen aufgeführt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Katalog diese Medikamente als Mindestanforderung an die praktische Ausbildung stellt. Ein eigenverantwortliches Therapieren mit den Präparaten lässt auch der Medikamentenkatalog offen. Er greift hier nicht in die Entscheidungsfreiheit der ÄLRD ein und überlässt diesen die volle Kontrolle über medikamentöse Freigaben.
Die im Medikamentenkatalog aufgelisteten Präparate:
- Adrenalin
- Amiodaron
- Antiemetika
- Acetylsalicylsäure
- Atropin
- Benzodiazepine
- Beta-2 Sympathomimetika
- Butylscopolamin
- Furosemid
- Glucose
- H1 und H2 Blocker
- Heparin
- Ibuprofen oder Paracetamol
- Ketamin
- Kortison
- Kolloidale und Kristalloide Infusionen
- Lidocain
- Metamizol
- Naloxon
- Nitrate
- Opiate
- Nitredipin
Downloadlink für den Medikamentenkatalog: Medikamentenkatalog.pdf
Fazit
Meiner Meinung nach ist der Maßnahmen- und Medikamentenkatalog ein Schritt in die Richtung der bundesweit einheitlichen Regelung. Der Katalog dient zwar vorerst nur als Anhaltspunkt, eine Vorgabe als Gesetzescharakter ist aber denkbar.
Außerdem werden mit dem Maßnahmen- und Medikamentenkatalog auch Ziele für die praktische Ausbildung der neuen Notfallsanitäter gesetzt. Dies schränkt die Diskussion um Inhalte der praktischen Ausbildung ein und sichert eine deutschlandweite Grundlage in der Ausbildung der Notfallsanitäter.
Ich hoffe, euch hat der Artikel gefallen und ich freue mich über Wünsche, Anregungen oder Fragen in den Kommentaren oder per Email.
Meine verwendeten Quellen:
1) https://www.dbrd.de/index.php/aktuelles/191-15-02-2014-katalog-fuer-invasive-und-heilkundliche-massnahmen-durch-notfallsanitaeter-veroeffentlicht.html2 http://www.notfallsanitaeter-aktuell.de/gesetz-notsang/ausbildungsziel.html