Notfallsanitäter im Dienst

Während die Diskussionen um die Kompetenz des zukünftigen Notfallsanitäters noch andauern, stellen die ersten großen Rettungsdienstbetreiber bereits ihre frisch gebackenen Notfallsanitäter vor. Möglich macht dies das Notfallsanitätergesetz (NotSanG), welches bereits beschlossen ist. Hier ist die Regelung der Kompetenz der Notfallsanitäter auf die ärztlichen Leiter Rettungsdienst „abgewälzt“.

Notfallsanitäter im Dienst

Rettungswagen-Einladen-NotfallsanitäterNeben der Berufsfeuerwehr in Menden, welche mit dem 35-jährigen Michael Deimel den ersten Notfallsanitäter Deutschlands in den aktiven Dienstbetrieb aufnahm (Erster Hilfsarzt ist bei der Feuerwehr in Menden im Einsatz – DerWesten.de), zieht nun auch der ASB in Kassel (Nordhessen) nach und beruft am 02. April 2014 offiziell die ersten zwei Notfallsanitäter des Rettungsdienstbereiches in den Dienst (Erste Notfallsanitäter im Einsatz – Asb.de).

Diskussion um Kompetenz

Während in Menden die zuständige ärztliche Leiterin Rettungsdienst Dr. Jutta Schürmann-Lipsch mittels schriftlicher Freigabe die genauen Kompetenzen ihres Notfallsanitäters festgelegt hat, laufen die Diskussionen über geplante Medikamenten- und Behandlungsfreigaben für die restlichen Notfallsanitäter in Deutschland weiter.

Da das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) im § 4 Absatz 2 Nr. 1 die Regelung der Notfallsanitäter-Kompetenz durch die ärztlichen Leiter Rettungsdienst vorsieht wird nun versucht mittels Maßnahmen- und Medikamentenkataloge eine einheitliche Kompetenzsituation in Deutschland zu erreichen.

Ob dieses Konzept aufgeht und sich alle ärztlichen Leiter Rettungsdienst in ihrer Freigabe an den vorgegebenen Kataloge orientieren bleibt offen.
Ich wünsche allen frisch gebackenen Notfallsanitätern alles Gute und viel Erfolg im neuen (alten) Beruf.

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