Ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, ein Haus steht in Flammen – Schnell geschieht es, dass wir auf die Hilfe von Feuerwehr oder Rettungsdienst angewiesen sind. Zum Tag des europäischen Notrufes am 11.02.2014 möchte auch ich mich mit dem Thema hier auf Medizinus.info beschäftigen.
Eine Nummer für alle!
Vielen Leuten ist die Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst zwar bekannt, dass diese europaweit einheitlich ist weiß nur ein Bruchteil. Also Augen auf und genau gelesen:
Europaweite Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 – Ohne Vorwahl und garantiert kostenfrei!
Nachdem das Basiswissen nun abgearbeitet ist möchte ich eine kleine Artikelserie „Sofortmaßnahmen der Ersten-Hilfe“ starten. Als Beginn der Serie möchte ich diesen Artikel nutzen und das Thema Notruf direkt aufgreifen.
Für alle, die sich nicht mehr ganz so genau daran erinnern nun also die Lektion: Notruf.
Für alle, die mal eben die Einleitung übersprungen haben nun also nochmal in größeren Buchstaben (auch ohne Brille lesbar):
Notruf: 112
Die 5-W-Fragen
Sollte ich einen Notruf absetzen müssen benötigt die Leitstelle gewisse Informationen um Rettungskräfte losschicken zu können. Diese Informationen werden mittels der 5-W-Fragen abgehandelt. Hier gilt besonders zu beachten, dass Frage Nummer 5 mehr eine Anweisung ist! Die 5-Ws im Detail:
- Was ist passiert?
Mit der Frage „Was?“ soll kurz und bündig abgehandelt werden welche Art des Notfalls vorliegt. Benötige ich einen Krankentransportwagen für einen nicht dringlichen Transport zum Hausarzt oder brauche ich sofortige Hilfe bei einem Herzinfarkt. Steht eine Gartenlaube in Brand oder brennt ein komplettes Hochhaus?
- Wo ist es passiert?
Da jede Rettungsleitstelle über größere Einsatzgebiete verfügt, welche mehrere Städte und Gemeinden umfassen sollte ich möglichst genau darstellen wo ich mich befinde. Die Antwort „Bahnhofstraße“ allein ist meist nicht ausreichend. Antworten können hier sein „Bahnhofstraße xx, in xx, im 1. Stock bei xx“ oder „Bahnhofstraße auf Höhe Hausnummer xx“ …
- Wie viele Verletzte gibt es?
Diese Frage ist meiner Meinung nach selbsterklärend. Bei größeren Schadenslagen grob abschätzen (hier kommt es auf einen mehr oder weniger dann eh nicht mehr an).
- Welche Verletzungen liegen vor?
Sofern ich dies beurteilen kann sollte der Leitstelle auch mitgeteilt werden welche Verletzungen vorliegen. Hier kann es sich um eine harmlose Schnittwunde handeln oder aber um den freundlichen alten Herren, der einfach bewusstlos umgefallen ist.
- Warten auf Rückfragen !!!
Um sicher zu gehen, dass der Telefonist alle Daten richtig aufgenommen hat wird ein Notruf immer von der Leitstelle beendet! Hier gilt es also auf jeden Fall so lange am Apparat zu bleiben bis der erlösende Satz „Sie können auflegen“ kommt. Neben Rückfragen ist hier auch Platz für eine qualifizierte Anleitung zur Ersten-Hilfe.
Am anderen Ende der Leitung?
Etabliert haben sich so genannte integrierte Leitstellen (ILS). Hier arbeiten Feuerwehr und Rettungsdienst Hand in Hand in einem „Büro“. Wird die 112 gewählt erreicht man in der Regel einen Telefonisten der Leitstelle. Dieser nimmt das Gespräch an, erstellt einen neuen Auftrag und gibt alle relevanten Daten in das Leitstellensystem ein.
Der Disponent, welcher über Funk Kontakt zu allen Fahrzeugen des Rettungsdienstbereiches hat, kann bereits während der telefonischen Datenabfrage Einsatzkräfte alarmieren. So wird gewährleistet, dass sich noch während dem Telefonat Rettungskräfte auf den Weg zum Notfallort begeben.
Notruf 2.0 – Anleitung zur Hilfe
Es hat sich gezeigt, dass gerade in lebensbedrohlichen Situationen eine Anleitung zur Ersten Hilfe über das Telefon sinnvoll ist. Sollten Meldebilder wie „Herzkreislaufstillstand“ vorliegen wird der Telefonist mich als Anrufer bereits während des Gespräches anweisen lebensrettende Maßnahmen zu ergreifen. So braucht auch ein Laie keine Angst vor falschen Handgriffen zu haben.
Lageveränderungen mitteilen
Oftmals scheuen sich Angehörige nochmalig die 112 zu wählen. Während der Wartezeit auf den Rettungsdienst oder die Feuerwehr ist es durchaus möglich, dass sich das Lagebild verändert. Sollte der Betroffene nun zum Beispiel bewusstlos werden ist es legitim nochmals die 112 zu wählen. Im nun folgenden Gespräch berichte ich, dass bereits Hilfe auf den Weg ist, es dem Patienten nun aber schlechter geht. Dies gibt dem Disponenten die Chance auch Unterstützung frühzeitig zu entsenden. Ebenso verhält es sich bei Bränden oder Verkehrsunfällen (falls es dem Fahrer nun auf einmal doch schwarz vor Augen wird).
Das Lange Warten auf Hilfe …
In Deutschland wird in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer geregelt wie lange jemand auf Hilfe warten muss. Die Angabe, welche als Hilfsfrist bezeichnet wird, liegt in Deutschland bei 12 Minuten im städtischen Gebiet und 15 Minuten im ländlichen Gebiet. Innerhalb dieser Zeit wird Rettung eintreffen. In der Realität können Einsätze in der Regel deutlich unterhalb der „erlaubten Maximalwartezeit“ abgearbeitet werden.
Wichtig: Da es für jeden Rettungsdienstbereich ein erschöpfliches Kontingent an Einsatzfahrzeugen gibt darf die Hilfsfrist in Ausnahmen auch mal mehr als 15 Minuten betragen.
Lektion 1 – bestanden!
Ich gratuliere, die erste Lektion der Sofortmaßnahmen wäre hier offiziell geschafft. Weiter geht es demnächst mit dem spannenden Thema: Wie verhalte ich mich bei Verkehrsunfällen richtig? Bis dahin danke ich fürs Lesen und freue mich über zahlreiche Kommentare zu diesem Thema!