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Ergänzungsprüfung – Notfallsanitäter Anerkennung

Mit dem Beschluss des „Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ am 28. Februar 2013 und der Annahme durch den Bundesrat am 22. März 2013 ist nun klar, dass eine neue Berufsbereichung: „Notfallsanitäter“ im Rettungswesen eingeführt wird.

Optionen für Rettungsassistenten

Der Gesetzestext sieht keine Anerkennung für Rettungsassistenten vor, bietet aber verschiedene Übergangsregelungen für Rettungsassistenten an:

  • Berufserfahrung größer als 5 Jahre: Teilnahme an einer Ergänzungsprüfung innerhalb von 7 Jahren
  • Berufserfahrung zwischen 3 und 5 Jahren: Teilnahme an einem Vorbereitungskurs über 480 Stunden. Weiterlesen